Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen – so wichtig wie Nahrung, Kleidung und Beschäftigung. Die Wohnung ist Schutz und Rückzugsort, Ort der Erholung, der Kindererziehung und der Pflege. An diesem Ziel der bayerischen Wohnungspolitik orientiert sich die Planung.
Ganzheitliches, ökologisches Neubaugebiet
255 Wohneinheiten – vom Geschosswohnungsbau bis zum freistehenden Einzelhaus
- Ort
- Zirndorf, Landkreis Fürth
- Gebiet
- ca. 14 ha, davon ca. 6,2 ha Nettobauland
- Wohnungen
- 255 Wohneinheiten
- Bauformen
- Geschosswohnungen, Doppel-, Reihen- und Einzelhäuser

Wohnen als Grundbedürfnis
Konzept
Mit der Bebauung „Am Tunzenlohefeld“ hat sich Zirndorf für einen neuen Planungsansatz entschieden: Ein ganzheitliches, nachhaltiges und ökologisches Neubaugebiet von rund 14 Hektar soll nach dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit dem Naturhaushalt entstehen. Auf etwa 6,2 Hektar Nettobauland sind 255 Wohneinheiten als Geschosswohnungen, Doppel-, Reihen- und freistehende Einzelhäuser vorgesehen.
Während die Bebauung mit den öffentlichen Räumen individuelle, stadträumliche Qualitäten bildet, drückt sich die Individualität der Bewohner auf dem Grundstück aus. Die Gebäude stehen entlang von Wohnstraßen oder am Anger und sind eng mit dem öffentlichen Grün- und Freiraum verzahnt. Nach außen bildet ein baumbestandener Ortsrand eine prägende Frischluftschneise, die zur Biotopvernetzung beiträgt.

Sozial
Fast alle Wohnungen werden nach alten gesellschaftlichen Mustern geplant. Das Zusammenleben wandelt sich jedoch und fordert neue Formen des Wohnens. Veränderungen in der Arbeitswelt verlangen Rückzugsmöglichkeiten: Das Privatleben ist stärker zu berücksichtigen, der öffentliche Raum stärker für Gemeinschaftsaktivitäten zu öffnen.
Wirtschaftlich
In Bayern fehlen nach wie vor preiswerte Wohnungen. Kostengünstiger Wohnungsbau bleibt sinnvoll, Hindernisse sind zu beseitigen.
Bebauung
Energie, Grünordnung, Wasserverwendung und Verkehr wurden von Beginn an als verbindliche Elemente eines Kanons von Entwurfskriterien erarbeitet, die in ein städtebaulich-ökologisches Gesamtkonzept münden.
Gestaltsatzung
Die verbindlichen Elemente werden in einem Regelwerk für den Entwurf der Gebäude fortgesetzt: Kompaktheit der Baukörper, Stellung der Gebäude, offene und geschlossene Wandflächen und Dachformen. Vor allem die energetischen Anforderungen werden festgesetzt.
Der öffentliche Raum
Fußgänger und Fahrzeuge sind gleichberechtigt. Reduzierte Straßenprofile mit multifunktionalen Elementen ermöglichen eine sparsame Erschließung und eine geschwindigkeitsreduzierte Verkehrsführung. Fußwege gliedern die Grundstücke; die Stellplätze werden auf den Grundstücken nachgewiesen.
